Standards zum Schutz Minderjähriger
bei Arche Garnizon Białystok
Allgemeines zu den Standards
- Grundlage für die Annahme der Standards
- Die Standards zum Schutz Minderjähriger (im Folgenden „Standards“) wurden auf Grundlage von Art. 22c
Absatz 3 und folgende des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten
spezifisch auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und zum Schutz Minderjähriger verabschiedet.
- Die Standards zum Schutz Minderjähriger (im Folgenden „Standards“) wurden auf Grundlage von Art. 22c
- Geltungsbereich der Standards
- Die Standards gelten im Arche Koszary Białystok (Adresse: ul. Depowa 15-399, Białystok) [im Folgenden „Hotel“], welches von ARCHE S.A. mit Sitz in Warschau, ul. Puławska 361, 02-801 Warschau, betrieben wird. Diese Gesellschaft ist im Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Landesgericht für die Hauptstadt Warschau,
im 13. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000831001 eingetragen, mit der Steuernummer NIP 821-163-93-35 sowie REGON 710021277.
- Die Standards gelten im Arche Koszary Białystok (Adresse: ul. Depowa 15-399, Białystok) [im Folgenden „Hotel“], welches von ARCHE S.A. mit Sitz in Warschau, ul. Puławska 361, 02-801 Warschau, betrieben wird. Diese Gesellschaft ist im Unternehmensregister des Nationalen Gerichtsregisters, geführt vom Landesgericht für die Hauptstadt Warschau,
- Für wen die Standards gelten
- Die Standards gelten für das Hotelpersonal, ebenso für Eltern, gesetzliche oder tatsächliche Vormünder der Minderjährigen sowie für sonstige Personen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Hotel zur Fürsorge von Minderjährigen verpflichtet sind.
- Regelungsinhalt der Standards
- Die Standards regeln insbesondere:
- Regeln zur Sicherstellung sicherer Beziehungen zwischen Hotelpersonal und Minderjährigen, besonders unerlaubte Verhaltensweisen gegenüber Minderjährigen;
- Regeln und Verfahren zur Identifizierung Minderjähriger, die sich im Hotel aufhalten, sowie deren Beziehung zu erwachsenen Begleitpersonen;
- Regeln und Verfahren zur Reaktion bei begründetem Verdacht, dass das Wohl eines Minderjährigen im Hotel gefährdet ist;
- Verfahren und Zuständigkeiten für die Meldung eines Verdachts auf eine Straftat zum Nachteil eines Minderjährigen sowie die Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichtes;
- Umfang der Zuständigkeit der verantwortlichen Person für die Vorbereitung des Hotelpersonals zur Anwendung der Standards, deren Vorbereitung und Dokumentation.
- Die Standards regeln insbesondere:
Standards zum Schutz Minderjähriger
- Sichere Beziehungen zwischen Personal und Minderjährigen
- Allgemeine Grundsätze
- Das Hotel führt seine Tätigkeit unter Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte Minderjähriger als besonders schutzbedürftige Personen. Deshalb behandelt das Hotelpersonal Minderjährige mit gebührendem Respekt, Achtung ihrer Würde und Bedürfnisse.
- Das Hotelpersonal handelt auf Grundlage und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Polen,
- innerbetrieblichen Regelungen sowie dieser Standards.
- Kommunikation mit Minderjährigen
- Das Hotelpersonal kommuniziert mit Minderjährigen:
- respektvoll und geduldig; hört aufmerksam zu und antwortet alters- und situationsgerecht, dabei werden auch behinderte Minderjährige sowie solche mit besonderen Bildungsbedürfnissen berücksichtigt; der Anspruch des Minderjährigen auf Privatsphäre wird beachtet;
- verwendet keine Schreie, keine Demütigungen, Beleidigungen, Missachtung oder Bloßstellungen des Minderjährigen und verletzt nicht dessen Würde auf andere Weise.
- Folgende Verhaltensweisen gegenüber Minderjährigen sind insbesondere verboten:
- alle gesetzlich verbotenen Handlungen, einschließlich Strafrecht;
- Weitergabe von Informationen über Minderjährige an Unbefugte, wie Abbild, familiäre, betreuerische oder rechtliche Situation;
- Gebrauch von vulgärer Sprache, Gesten, Witzen, beleidigenden Bemerkungen, Bezugnahme auf Sexualität der Minderjährigen, Ausnutzung von Machtposition oder körperlicher Überlegenheit, Einschüchterung, Bedrohung, Zwang;
- Anfertigung, Speicherung von Bildmaterial Minderjähriger für private Zwecke, einschließlich Filmen, Fotografieren, Tonaufnahmen;
- Anbieten von Alkohol, Tabakerzeugnissen oder anderen illegalen Substanzen an Minderjährige sowie deren Konsum in deren Anwesenheit;
- Eingehen jeglicher romantischer oder sexueller Beziehung mit Minderjährigen, einschließlich sexueller Anspielungen, Witze, Gesten oder Bereitstellung erotischer und pornografischer Inhalte;
- Ausübung von Gewalt aller Art, physisch oder psychisch, insbesondere Schlagen, Stoßen, Ziehen, Drängen, Verletzung der körperlichen Integrität; Berührungen, die als unsittlich oder unangemessen gelten könnten.
- Personalwahl
- Alle mit Minderjährigen arbeitenden Personen müssen für diese sicher sein, was bedeutet, dass ihre Beschäftigungsgeschichte keine Hinweise auf frühere Kindesmisshandlung enthält.
- Jede im Hotel für Tätigkeiten im Bereich Bildung, Erholung und Betreuung Minderjähriger eingestellte Person wird verpflichtend im Register von Sexualstraftätern geprüft.
- Die Prüfung erfolgt durch Ausdruck des Suchergebnisses im eingeschränkten Zugangsregister, das in die Personalakte aufgenommen wird. Die Überprüfung ist jährlich zu wiederholen. Der erforderliche Umfang personenbezogener Daten ist Anhang 1 der Standards zu entnehmen.
- Zudem muss jede für Arbeit mit Kindern eingestellte oder entsandte Person eine Auskunft aus dem polnischen Zentralregister der Strafregister (Krajowy Rejestr Karny) hinsichtlich Straftaten gemäß den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuches, Art. 189a und 207 Strafgesetzbuch sowie dem Gesetz vom 29. Juli 2005 zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit (Amtsblatt 2023 Nr. 172 und 2022 Nr. 2600), oder entsprechend fremdrechtlichen Äquivalenten, vorlegen;
- Personen, die im Kontakt mit Minderjährigen stehen könnten, müssen eine Erklärung über Straffreiheit und das Fehlen laufender Strafverfahren bezüglich Straftaten an Minderjährigen abgeben – Anhang 2 der Standards.
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit als polnisch müssen zusätzlich eine Strafregisterauskunft ihres Heimatstaates vorlegen, sofern dieses Register für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern zugänglich ist, oder eine Erklärung abgeben, falls keine solche Auskunft gesetzlich vorgesehen ist.
- Weiterhin ist eine Erklärung über Wohnorte der letzten 20 Jahre in Staaten außer der Republik Polen und dem Staatsangehörigkeitsland abzugeben, unter Strafandrohung – Anhang 3 der Standards.
- Falls das Recht des betreffenden Staates keine entsprechenden Auskünfte erteilt, ist eine Erklärung darüber abzugeben – Anhang 4 der Standards.
- Unter der strafrechtlichen Verantwortung wird folgendes erklärt: „Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortung für die Abgabe einer falschen Erklärung bewusst.“ Diese ersetzt die Belehrung über strafrechtliche Konsequenzen beim Abgeben falscher Erklärungen.
- Bei Nutzung externer Dienstleister nimmt das Hotel eine entsprechende Klausel im Vertrag auf, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards bei der Prüfung der Mitarbeiter zu erzwingen. Die Klausel ermöglicht Kontrollen mit der Androhung sofortiger Vertragskündigung, Vertragsstrafen oder anderen Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Identifikation des Minderjährigen und seiner Beziehung zur erwachsenen Begleitperson
- Eine wirksame Prävention von Missbrauch ist die Identifikation des Minderjährigen und seiner Beziehung zur erwachsenen Begleitperson im Hotel. Das Personal ergreift alle möglichen Maßnahmen zur Identifikation.
- Im Gespräch mit der erwachsenen Person ist Ruhe, Höflichkeit und Geduld zu bewahren. Zu Beginn sollte auf die Schutzstandards hingewiesen und erklärt werden, dass ergänzende Fragen zur Überprüfung der Minderjährigen gestellt werden. Gegebenenfalls werden die rechtlichen Grundlagen genannt.
- Für die Identifikation sind folgende Schritte zu unternehmen:
- Vorlage und Erfassung eines Identitätsdokuments des Minderjährigen (Personalausweis, Reisepass, Schulausweis) im Gästeregister;
- Erfragen der Beziehung des Minderjährigen zur erwachsenen Begleitperson;
- Fehlen Dokumente zum Verwandtschaftsgrad, wird dieser von beiden abgefragt;
- Ist die erwachsene Person nicht Elternteil oder gesetzlicher Vormund, ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder Vormünder für die Reise mitzugeben;
- Liegt keine Einwilligung vor, wird telefonische Bestätigung bei den Eltern eingeholt und ein entsprechendes Formular verlangt (Anhang 5).
- Bei Weigerung zur Vorlage der Dokumente oder zur Auskunft wird erklärt, dass die Prozedur dem Schutz des Kindes dient und auf gesetzlicher Grundlage beruht;
- Nach Aufklärung wird für die Kooperation gedankt und erneut betont, dass der Schutz des Kindes im Vordergrund steht;
- Bleiben Zweifel zur erwachsenen Person und einer möglichen Gefährdung bestehen, ist diskret der Vorgesetzte zu informieren. Um Misstrauen zu vermeiden, kann z.B. auf die Notwendigkeit der Benutzung von Rückgeräten an der Rezeption verwiesen und die Begleitung gebeten werden, mit dem Minderjährigen im Empfangsbereich zu warten. Vorgesetzte sind Hoteldirektor, dessen Stellvertreter und Abteilungsleiter im Dienst;
- Seit dem Auftreten von Zweifeln sind Minderjähriger und Begleitperson durch Personal zu überwachen und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben;
- Der informierte Vorgesetzte entscheidet, ob Polizei verständigt wird oder er das Gespräch zur Klärung übernimmt;
- Falls das Gespräch Hinweise auf Missbrauch bestätigt, meldet der Vorgesetzte dies der Polizei und es gelten die Schutzverfahren;
- Personen anderer Hotelabteilungen, z. B. Reinigung, Zimmerservice, Bar, Restaurant, Relax-Zone oder Sicherheit, die verdächtige Situationen beobachten, informieren umgehend den Vorgesetzten, der weitere Maßnahmen trifft.
Reaktion bei begründetem Verdacht einer Gefährdung des Minderjährigenwohls
- Verfahren bei Anhaltspunkten für Missbrauch eines Minderjährigen.
Hat man begründeten Verdacht, dass ein Minderjähriger im Hotel misshandelt wird, ist unverzüglich die Polizei unter der Nummer 112 zu informieren und der Sachverhalt zu schildern. Je nach Dynamik und Situation erfolgt der Anruf durch einen direkten Zeugen (Mitarbeiter/Vorgesetzten). Meldet ein Hotelmitarbeiter, informiert dieser auch seinen Vorgesetzten.
- Ein begründeter Missbrauchsverdacht liegt vor, wenn:
- der Minderjährige einem Mitarbeiter von Misshandlung berichtet;
- ein Mitarbeiter Misshandlungen beobachtet;
- der Minderjährige Verletzungen (z.B. Kratzer, Hämatome) aufweist, und auf Nachfrage widersprüchliche oder verlegene Auskünfte gibt oder andere Anzeichen vorliegen, z.B. pornografische Materialien mit Minderjährigen im Zimmer Erwachsener;
- In solchen Fällen ist es zu verhindern, dass Minderjähriger und verdächtige Person das Hotel verlassen;
- In begründeten Fällen kann eine Bürgerfestnahme vorgenommen werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Person getrennt von anderen Gästen und unter Aufsicht von zwei Mitarbeitern zu halten;
- In jedem Fall ist das Wohl des Minderjährigen sicherzustellen, der bis zum Eintreffen der Polizei beaufsichtigt wird.
- Bei Verdacht auf Straftat mit Kontakt zu biologischem Material des Täters sollte der Minderjährige möglichst nicht waschen oder essen/trinken;
- Nach Übergabe an die Polizei ist Überwachungsmaterial sowie weitere wichtige Beweismittel (z.B. Dokumente) zu sichern und unverzüglich an den Generaldirektor weiterzugeben;
- Der Vorfall ist im Ereignisprotokoll oder einem entsprechenden Dokument zu vermerken;
Verfahren und Zuständigkeiten für die Meldung eines Verdachts auf eine Straftat zum Nachteil Minderjähriger und Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichtes
- Verfahren und berechtigte Personen
- Für Meldungen gilt das oben beschriebene Verfahren.
- Berechtigt zur Meldung sind die oben genannten Personen.
Zuständigkeit der verantwortlichen Person für die Vorbereitung des Personals zur Anwendung der Standards, Grundsätze der Vorbereitung und Dokumentation
- Zuständigkeitsbereich
- Verantwortlich für die Vorbereitung des Hotelpersonals zur Anwendung der Standards ist der Hoteldirektor oder eine von ihm beauftragte Person.
- Diese Person führt das Personal in die Standards ein, nimmt die in Punkt 4.3 genannten Erklärungen entgegen und ist zuständig für die Annahme von Meldungen über Vorfälle, die Minderjährigen gefährden.
- Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, müssen regelmäßig Schulungen durchlaufen, die vom Arbeitgeber dokumentiert werden.
- Die verantwortliche Person führt alle zwei Jahre eine Überwachung und Evaluation der Standards durch.
- Grundsätze der Vorbereitung
Das Personal wird durch entsprechende Schulungen zu Inhalt und Anwendung der Standards vorbereitet. Die Schulung erfolgt innerhalb einer Woche nach Einstellung. Die Organisation obliegt der unter Punkt 2 genannten Person.
- Dokumentation
- Jeder festgestellte oder gemeldete Fall, der das Wohl eines Minderjährigen bedroht, wird in einem Verzeichnis, geführt vom Hoteldirektor, vermerkt.
- Jeder Eintrag löst die Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Standards aus.
Richtlinien zur Kinderschutzpolitik unter Berücksichtigung von Minderjährigen mit besonderen Bildungsbedürfnissen und Behinderungen
- Das Hotel verpflichtet sich, die Situation von Kindern mit Behinderungen und besonderen Bildungsbedürfnissen zu berücksichtigen, indem es die Vorgaben aus Anhang 8 an die Spezifik und den Umfang des Hotelbetriebs anpasst.
Anhang Nr. 1
Umfang der für die Überprüfung im Register notwendigen Daten von Mitarbeiter/Kollaborateur/Praktikant
Register der Sexualstraftäter.
Vor- und Nachname: _________________________
Geburtsdatum: _________________________
Personalausweisnummer: _________________________
Geburtsname: _________________________
Name des Vaters: _________________________
Name der Mutter: _________________________
Register ist erreichbar unter: https://rps.ms.gov.pl/
Anhang Nr. 2
Unbedenklichkeitsbescheinigung
_______________________
(Ort, Datum)
Ich, der/die Unterzeichnete ___________________, ausgestellt mit Personalausweis Nr. ______________, PESEL _______________, erkläre, dass ich nicht wegen der im Kapitel XIX und XXV des Strafgesetzbuches, Art. 189a und 207 Strafgesetzbuch sowie im Gesetz vom 29. Juli 2005 zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit aufgeführten verbotenen Handlungen verurteilt wurde und kein anderes Urteil erging, welches mir auferlegt, bestimmte Tätigkeiten oder Ämter, die mit Erziehung, Bildung, Erholung, Behandlung, psychologischer Beratung, spiritueller Entwicklung, Sport oder anderen Interessen von Minderjährigen oder deren Betreuung verbunden sind, nicht ausüben zu dürfen. Ich werde keine Verfahren betreffend straf- oder disziplinarrechtliche Vorwürfe gegen Minderjährige führen. Zudem habe ich die in diesem Hotel geltenden Standards zum Schutz Minderjähriger gelesen und verpflichte mich zu deren Einhaltung. Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortung für die Abgabe einer falschen Erklärung bewusst.
_______________________________
Unterschrift leserlich
Anhang Nr. 3
Muster Erklärung zu Wohnländern
_______________________
(Ort, Datum)
ERKLÄRUNG ZU WOHNLÄNDERN
Ich erkläre, dass ich innerhalb der letzten 20 Jahre in den folgenden Staaten außerhalb der Republik Polen und meines Staatsangehörigkeitslandes gewohnt habe. Zugleich lege ich Nachweise aus den Strafregistern dieser Staaten vor, die für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind, oder eine Erklärung über meine Straffreiheit. Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortung für die Abgabe einer falschen Erklärung bewusst.
_______________________________
Unterschrift leserlich
Anhang Nr. 4
Muster Erklärung zur Straffreiheit für Ausländer
_______________________
(Ort, Datum)
Erklärung zur Straffreiheit
Ich, ................................................. PESEL Nummer ......................../Reisepass Nr. .................................... erkläre, dass im Staat ……………………. kein Strafregister geführt wird/keine Informationen aus dem Strafregister ausgestellt werden [Unnötiges streichen]. Ich erkläre, dass ich im Staat ..................... nicht rechtskräftig wegen der im Kapitel XIX und XXV des Strafgesetzbuches, Art. 189a und 207 Strafgesetzbuch sowie im Gesetz vom 29. Juli 2005 zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit aufgeführten verbotenen Handlungen verurteilt wurde und kein anderes Urteil erging, das mir auferlegt, bestimmte Tätigkeiten oder Ämter, die mit der Erziehung, Bildung, Erholung, Behandlung, psychologischer Beratung, spirituellen Entwicklung, Sport oder anderen Interessen von Minderjährigen oder deren Betreuung verbunden sind, nicht auszuüben. Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortung für die Abgabe einer falschen Erklärung bewusst.
_______________________________
Unterschrift leserlich
Anhang Nr. 5
Mustererklärung zur Identifikation des Minderjährigen und seiner Beziehung zur erwachsenen Begleitperson im Hotel.
Kindermeldekarte
Vorname / First name
Nachname / Surname
Dokumentnummer / Passport No.
Geburtsdatum / Date of birth
Verwandtschaftsgrad / Degree of kinship
Anreisedatum / Arrival Date
Abreisedatum / Departure
Datum
Ich erkläre hiermit, dass ich mich mit den bei "ARCHE" Aktiengesellschaft mit Sitz in Warschau geltenden Standards zum Schutz Minderjähriger, verabschiedet auf Grundlage von Art. 22c Abs. 3 und folgendem des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und zum Schutz Minderjähriger, vertraut gemacht habe. Ich besitze die Zustimmung der gesetzlichen Vormünder des Minderjährigen für die Betreuung.
_______________________________
Unterschrift leserlich
Anhang Nr. 6
Mustererklärung zur Straffreiheit
Beispiel eines Gesprächs mit der erwachsenen Begleitperson eines Minderjährigen im Hotel:
Personal: In unserem Haus gelten die Standards zum Schutz Minderjähriger. Bei der Anmeldung bitten wir alle Gäste, die mit Minderjährigen anreisen, um Vorlage gültiger Ausweisdokumente. Hat der Minderjährige einen Ausweis dabei?
Falls der Minderjährige keinen Ausweis besitzt oder der Besitz eines Ausweises keine Sicherheit über die Berechtigung der erwachsenen Begleitperson gibt, klärt das Personal folgende Fragen:
Personal:
- Wie heißt der Minderjährige?
- Wie alt ist er/sie?
- Besteht eine Verwandtschaft oder sind Sie der gesetzliche Vormund des Minderjährigen?
- Haben Sie eine Vollmacht der Vormünder zur Betreuung des Minderjährigen?
- Können Sie die Telefonnummer der Vormünder zur Bestätigung angeben?
Beispiel Gespräch mit Minderjährigem:
Personal:
- Wie heißt du?
- Wie alt bist du?
- Wo wohnst du?
- Wer ist die Person, mit der du gekommen bist/bei der du bist/mit der du reist?
- Wo sind deine Eltern? Wir würden gerne mit ihnen sprechen – hast du ihre Telefonnummer?
Anhang Nr. 7
ACHTUNG! Jede Situation ist einzeln zu prüfen. Nicht jede Situation weist auf Missbrauch hin, dennoch sollte man wachsam sein und auf Anzeichen achten, die Bedenken hervorrufen können.
Rezeption
- Gast verweigert Angabe seiner oder der persönlichen Daten des Minderjährigen;
- Gast besitzt keine Ausweispapiere selbst oder vom Minderjährigen;
- Gast bezahlt bar, mit Prepaid-Karte oder über Dritte;
- Gast bringt Geschenke oder Spielzeug für den Minderjährigen;
- Gast, der mit Minderjährigem anreist, bucht ein Zimmer z.B. mit Doppelbett;
- Zustand des Minderjährigen bei Anmeldung deutet auf Stress oder Nervosität hin;
- Minderjähriger erscheint nachts oder zu Schulzeiten im Hotel;
- Gast möchte Kontakt des Minderjährigen zum Empfangspersonal vermeiden;
- Gast, der mit Minderjährigem eincheckt, lädt weitere Nicht-Hotelgäste ein;
- Gast reist ohne Gepäck an;
- Sexuell unangemessenes Verhalten Gast gegenüber Minderjährigem;
- Unangemessene Kleidung des Minderjährigen, sowohl wetterbedingt als auch bezüglich Alter und Begleitperson;
- Minderjähriger weiß nicht, wo er ist;
Restaurant und Bar
- Gast erkundigt sich nach sexuellen Dienstleistungen für Erwachsene, inklusive mit jungen Personen;
- Nicht in Hotel Eingemeldete versuchen, Kunden anzusprechen oder Offerten zu machen;
- Unbegleitete Minderjährige warten an Tisch oder Bar auf eine erwachsene Person, die sie abholt;
- Minderjährige wirken nervös, unruhig;
- Erwachsene Person zeigt sexuelles Verhalten gegenüber Minderjährigen;
- Geldübergaben zwischen Erwachsenen und Minderjährigen werden beobachtet;
- Erwachsene geben Alkohol an Kinder;
Etagenservice
- Gast verweigert während des gesamten Aufenthalts die Reinigung des Zimmers, in dem er mit einem Minderjährigen wohnt;
- Kinder werden über längere Zeit unbeaufsichtigt im Zimmer gelassen oder verlassen es gar nicht;
- Erwachsene Person und Minderjähriger verlassen Zimmer nur zu verkehrsarmen Zeiten;
- Kinderkleidung oder Spielzeug sind in einem Zimmer vorhanden, obwohl Minderjähriger nicht gemeldet wurde;
- Alkohol oder Drogen werden im Zimmer, in dem Gast mit Minderjährigem wohnt, festgestellt;
- Kondome oder Ähnliches werden im Zimmer des Gastes mit Minderjährigem entdeckt;
Anhang Nr. 8
RICHTLINIEN ZUR KINDERSCHUTZPOLITIK UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON MINDERJÄHRIGEN MIT BESONDEREN BILDUNGSBEDÜRFNISSEN UND BEHINDERUNGEN.
- Allgemeine Grundsätze
- Jeder Minderjährige ist mit gebührendem Respekt zu behandeln, ohne Diskriminierung wegen Eigenschaften wie besonderen Bedürfnissen, Behinderungen, Rasse, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft, Sprache, Familienstand, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, Alter, Fähigkeiten, politischer Überzeugung oder sozialem Status.
- Allen Minderjährigen ist Sorge um ihr Wohl und ihre Entwicklung zu zeigen.
- Universelles Design, angemessene Anpassungen und Modifikationen sind sicherzustellen, um gleichen Zugang für Personen mit besonderen Bildungsbedürfnissen, einschließlich Behinderungen, zu ermöglichen.
- Barrieren, die selbstständiges Funktionieren und Ausdruck von Minderjährigen behindern, insbesondere Informations-, Kommunikations-, Architektur- und digitale Barrieren, sind zu beseitigen.
- Empfehlungen für das Personal – allgemeine Regel:
- Es wird empfohlen, im Hotel eine Person mit Schulung und Fähigkeit zur Ersten Hilfe vor Ort zu haben;
- Jede Unterstützung für Minderjährige mit besonderen Bedürfnissen muss rechtskonform und im besten Interesse des Minderjährigen erfolgen;
- Alle Formen von Bloßstellung, Diskriminierung, Erniedrigung, Einschüchterung, Verleumdung, Ausgrenzung oder sonstiger psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, auch unter Minderjährigen, sind zu unterbinden und sofort zu beheben;
- Selbsthilfe bei Minderjährigen wird unterstützt, ohne Unbehagen, Demütigung oder Ausgrenzung durch andere Personen, sicher, privat und mit Kontrolle durch Personal zugelassen;
- Bei Verdacht oder Feststellung von Misshandlung ist dem Minderjährigen Gelegenheit zu geben, seine Meinung zu äußern. Dies kann seine erste und einzige Möglichkeit zum Sprechen sein. Es ist besonders wichtig:
- seine Sorge durch Glauben und Bestätigung auszudrücken;
- ihm zu versichern, dass es richtig war, über Misshandlung zu sprechen;
- ihm zu erklären, dass er nicht schuld an der Situation ist;
- jede Form von Gewalt eindeutig abzulehnen und zu signalisieren, dass diese inakzeptabel ist und verhindert werden muss;
- dem Minderjährigen mitzuteilen, dass sich verantwortliche Personen der Sache annehmen und er Schutzmaßnahmen erhält;
- Unerlaubtes Verhalten des Personals
- Diskussion von persönlichen Minderjährigendaten in Anwesenheit Unbefugter;
- abwertende Vergleiche mit anderen;
- Einsperren in geschlossenen Räumen, Türblockierung, Fesseln; unmittelbarer Zwang ist nur nach Gesetz über psychische Gesundheit zulässig;
- absichtliches Provozieren unerwünschter Verhaltensweisen;
- übermäßige oder unnötige Beaufsichtigung bei Selbsthilfeaktivitäten;
- Missachtung oder oberflächliche Behandlung von gemeldeten Unterstützungsbedürfnissen;
- passive Haltung des Personals bezüglich Fürsorge und Schutz gefährdeter Minderjähriger.
- Verfahrensweise bei schwierigem, aggressivem Verhalten oder Gewalt durch Minderjährige. Ziel ist die Sicherheit aller Personen in der Einrichtung bei Bedrohung von Gesundheit und Leben.
- Anwendungsbereich:
- Körperliche Unversehrtheit anderer wird verletzt;
- psychische Gewalt, Verletzung der persönlichen Würde;
- Schlägereien;
- Gefahr für eigenes oder fremdes Leben;
- Drohung mit Gewalt;
- Gebrauch gefährlicher Gegenstände;
- Sachbeschädigung.
- Verantwortungsbereich:
- Jeder Mitarbeiter kann Aggressionen wahrnehmen oder darüber informiert sein;
- Jeder hat bei Aggression oder Gewalt (als Zeuge oder Informant) zu intervenieren;
- Sicherstellung der Sicherheit von Beteiligten (Zeugen, Opfer, Täter) und deren Isolation;
- Die Reaktion erfolgt unter Einbindung der verantwortlichen Intervention einer zuständigen Person (z.B. Direktor, Spezialist).